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Sicherheitsschuhe

Sicherheitsschuhe sind Schuhe (in Form von Halbschuhen oder Stiefeln), die als Schutzkleidung eingesetzt werden. Vorgeschrieben sind diese in der Industrie, im Bauwesen sowie im Garten- und Landschaftsbau, bei der Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk (THW) und im Rettungsdienst, sogar Köche müssen sie tragen.

Sie sind mit einer im vorderen Teil des Schuhs (zwischen Futter und Außenschaft) eingearbeiteten Schutzkappe aus Stahl, Aluminium, Titan oder Kunststoff zum Schutz der Zehen ausgestattet. Das Obermaterial ist in der Regel aus Leder und die Schuhsohle aus Gummi, PU oder TPU (thermoplastischer PU).


Kategorie, Schutzwirkung und Anforderungen 

Insgesamt gibt es nach der Berufsgenossenschaftlichen Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 191 bzw. GUV-R 191 mehrere genormte Kategorien:
SB - Grundanforderungen (FO)
S1 - Zusatzanforderungen (A+FO+E)
S1P- Zusatzanforderungen (A+FO+E+P)
S2 - wie S1, zusätzlich bedingte Wasserdichtigkeit (A+FO+E+WRU)
S3 - wie S2 und zusätzlich durchtrittsicher (A+FO+E+WRU+P)
S4 - wie S1, aber als wasserdichter Stiefel
S5 - wie S4, zusätzlich durchtrittsicher

Zusatzangaben:
A - antistatische Schuhe
C - leitfähige Schuhe
E - Energieaufnahme im Fersenbereich
P - Durchtrittsicherheit
CI - Kälteisolierung
HI - Wärmeisolierung
FO - Öl- und benzinresistente Sohle
HRO - Verhalten gegenüber Kontaktwärme
SRA - Rutschhemmung (Keramikfliese/Reinigungsmittel)
SRB - Rutschhemmung (Stahlboden/Glycerin)
SRC - Rutschhemmung (Keramikfliese/Reinigungsmittel und Stahlboden/Glycerin)
WRU - Wasserdurchtritt und -aufnahme des Schuhoberteils

Die Kategorieeinordnungen OB-O5 und PB-P3 spielen hierzulande eher eine untergeordnete Rolle. Derartiges Schuhwerk ist entweder als Halbschuh oder als überknöchelhoher Stiefel ausgeführt. In die Schuhspitze ist eine Stahl-, Aluminium- oder Kunststoffkappe (bis zur Zehenwurzel reichend) eingelassen, die den Zehenbereich gegen Quetschungen durch darauf fallende schwere Gegenstände (bis zu 200 Joule) schützt. Zwischen Zehenschutzkappe und Außenschaft ist ein reibungsminderndes Material (meist Filz, Lefa oder Kautschuk) eingelassen, so dass der Schaft in diesem Bereich nicht unnötig belastet wird. Der Schuhboden ist häufig isolierend oder antistatisch ausgerüstet und verfügt bei S1P, S3 und S5 über eine durchtrittsichere Zwischensohle. Es gibt - neben durchtrittsicheren Sohlen aus Stahlblech - mittlerweile auch durchtrittsichere Einlagen aus Alternativmaterialien wie Kevlar, ParaAramide etc.; meist sind diese als Brandsohle fest eingearbeitet. Die stark profilierte Laufsohle besteht zumeist aus einer säure- und ölresistenten, gut haftenden PU, TPU oder Gummimischung.

Die Einzelheiten der Schuhausrüstung ergeben sich aus den Anforderungen im jeweiligen Arbeitsbereich. So sollen Schuhe für Schlachter zum Beispiel weitgehend wasserdicht sein, für Elektriker isolierend, Feuerwehrleute benötigen Schuhe, deren Materialien weitgehend flammfest sind und deren Verschluss sich schnellstmöglich schließen lässt (siehe Bild: Reißverschluss, der zusätzlich durch eine Schnürung einstellbar ist). In der Industrie sind S2 und S3 Schuhe am häufigsten anzutreffen.

Sicherheitsschuhe S1 sind Schutzschuhe mit der Anforderung, dass eine Zehenschutzkappe vorhanden ist. Wie auch bei Sicherheitsschuhen S2 und S3 hat die Zehenschutzkappe eine Belastbarkeit von 200 Joule. Diese Anforderungen sind in der EN 20345:2004 für Sicherheitsschuhe geregelt.

Außerdem müssen die Sohlen aller Schuhe ab Schutzklasse S1 aufwärts antistatisch sein. Dabei soll der spezifische Durchgangswiderstand des Schuhs gemäß DIN EN 61340-4-3 größer gleich 10 hoch 5 Ohm und kleiner als 10 hoch 8 Ohm sein. Gerade beim zusätzlichen Tragen von Überziehschuhen oder Überziehstiefeln (Produktschutz in sauberen Arbeitsbereichen oder im Reinraum) wird jedoch der Durchgangswiderstand so hoch, dass der Grenzwert von 10 hoch 8 Ohm nicht mehr eingehalten wird. Die derzeitige Diskrepanz zwischen den Forderungen der geltenden Regeln/Richtlinien TRBS 2153 (Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen) sowie der gleichnamigen BGR 132 und der tatsächlichen Praxis wurde im Zuge einer Praxisstudie näher untersucht.

Die Anforderungen an Sicherheitsschuhe S2 sind wie bei S1 und S3 die Schutzkappe, deren Belastbarkeit bei 200 Joule liegt. Zusätzlich zur Schutzkappe haben Sicherheitsschuhe S2 eine gewisse Resistenz gegen Feuchte und Nässe, welche durch entsprechende Pflege auch erhalten bleibt.

Sicherheitsschuhe S3 sind mit einer Schutzkappe ausgestattet, deren Belastbarkeit 200 Joule beträgt (DIN EN 12568). Zusätzlich zur Schutzkappe sind die Sicherheitsschuhe mit einer durchtrittsicheren Sohle ausgestattet. Auch diese Schutzschuhe müssen eine gewisse Resistenz gegen Feuchte und Nässe haben, die durch entsprechende Pflege erhalten werden kann.

Schuhe der Schutzklasse S1P besitzen die gleichen Merkmale wie Schuhe der Schutzklasse S3, allerdings fehlt ihnen die bedingte Wasserdichtigkeit (60’ - Wasseraufnahme < 30%).

Feuerwehrstiefel
Durchtrittsichere Sohle 

Eine durchtrittsichere Sohle findet Verwendung in Sicherheitsschuhen und Sicherheitsstiefeln, wie sie beispielsweise bei der Feuerwehr verwendet werden. Sie schützt den Fuß vor Penetrationsverletzungen durch Nägel oder andere spitze Gegenstände.

Die durchtrittsichere Sohle bestand früher meist aus dünnem Stahlblech, welches in den Schuh eingearbeitet oder eingelegt ist. Dem Stand der Technik entsprechend werden heute auch die verschiedensten Alternativeinlagen verwendet, meist aus einem technischen Gewebe wie Kevlar, Lenzi, Fibre-LS o.ä.. Beide, Gewebe und Stahleinlage, erfüllen die EN ISO-Norm 20345:2004; Gewebe sind zusätzlich biegsam, komfortabel, Kälte- und Wärmeisolierend und decken die komplette Brandsohle ab (was bei Stahl nicht der Fall ist).
Zehenschutzkappe [Bearbeiten]

Die Zehenschutzkappe, umgangssprachlich auch Stahlkappe, findet Verwendung in Sicherheitsschuhen und Schutzschuhen. Sie schützt die Zehen vor Verletzungen, zum Beispiel durch herabfallende Gegenstände, Maschinen (Trennschleifer), oder ähnlichem.

Die Zehenschutzkappe kann aus Stahlblech, aber auch aus Materialien wie Kunststoff, Aluminium oder Titan sein.

Die Widerstandsfähigkeit einer Zehenschutzkappe wird in Joule angegeben. Bei Schutzschuhen muss die Kappe gegen mechanische Einwirkungen von 100 J, bei Sicherheitsschuhen von 200 J, schützen.
Klassifizierung 

Die Klassen S1P, S3 und S5 sind charakterisiert durch
Zehenschutzkappe (200 Joule)
antistatisch
Kraftstoffbeständigkeit
geschlossener Fersenbereich,
Energieaufnahmevermögen im Fersenbreich,
bedingte Wasserdichtigkeit (60 Min. nicht größer als 30%) (nicht S1P)
Wasseraufnahme (30 Min. > 2g)
Durchtrittsicherheit
profilierte und damit rutschsichere Laufsohle
Feuerwehrsicherheitsschuhe 

Feuerwehrsicherheitsschuhe müssen bestimmten Anforderungen nach DIN EN ISO 20345 und den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) gerecht werden. Außerdem sollten für den Einsatzdienst Schuhe der Schutzklasse S3 oder S5 (Gummistiefel) verwendet werden.

Bei der Feuerwehr ist als weiteres Merkmal meist ein Schnellverschluss in Form eines Reißverschlusses anzufinden. Hierbei wird der Schuh einmal an den Träger angepasst und später durch Öffnen und Schließen des Reißverschlusses an- und ausgezogen. Bei Gummistiefeln entfällt dieses Merkmal selbstverständlich. (Wikipedia)