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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

A. Jung Arbeitssicherheit

Alte Hauptstrasse 5

5084 Rheinsulz

www.ajus.ch

1. GELTUNGSBEREICH UND ALLGEMEINES

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund der nachfolgenden Bedingungen. Widersprechende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart und durch zeichnungsberechtigte Personen der A. Jung Arbeitssicherheit unterschrieben wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Durch Übernahme dieser AGB werden allfällige AGB des Kunden wegbedungen. In Kenntnis der Tatsache, dass E-Mail-Mitteilungen von Unbefugten abgefangen, verändert oder gelesen werden könnten, stimmt der Kunde dem Austausch von Nachrichten per unverschlüsselter E-Mail zu.

2. ANGEBOTE UND LEISTUNGEN

Sämtliche Angebote inkl. die Angebote auf Web-Seiten, in Katalogen, Prospekten, an Ausstellungen etc. sind freibleibend. Sämtliche Angaben und Preise bleiben bis zur definitiven, schriftlichen Auftragsbestätigung durch A. Jung Arbeitssicherheit unverbindlich. Gegenofferten des Kunden gelten nur bei schriftlicher Erklärung als angenommen. Bei nachträglichen Änderungswünschen oder einer Annullierung des Auftrages gehen allfällige Kosten zu Lasten des Kunden. Die Montagekosten betragen mindestens 300.- pro Montageauftrag.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Kaufpreis ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, trägt der Kunde sämtliche mit der Lieferung zusammenhängenden Kosten wie MwSt., Zölle, Versand-, Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten etc. Nicht vorhersehbare Erhöhungen solcher Kosten nach Vertragsabschluss gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden, und zwar auch dann, wenn die ursprünglich erwarteten Kosten aufgrund besonderer Vereinbarung zu tragen hat. Rechnungen sind Normalerweise innert 10 Tagen abzüglich 2% Skonto oder Innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne jeglichen Abzug netto zu bezahlen. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Sämtliche Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne besondere Mahnung in Verzug. Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein oder wird er zahlungsunfähig, werden sämtliche Guthaben ohne Rücksicht auf vereinbarte Termine fällig. A. Jung Arbeitssicherheit ist berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen nach handelsüblichen Konditionen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann A. Jung Arbeitssicherheit die weiteren Lieferungen aus dem betroffenen oder jedem anderen Vertrag sofort einstellen und von jedem Vertrag zurücktreten. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von A. Jung Arbeitssicherheit. Für den Kunden besteht ein Verrechnungsverbot mit allfälligen Forderungen aus anderen Verträgen oder Rechtsverhältnissen mit A. Jung Arbeitssicherheit.

4. VERSAND, VERPACKUNG UND ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR

Die Versandart, der Spediteur oder Frachtführer werden durch A. Jung Arbeitssicherheit bestimmt. Die Produkte von A. Jung Arbeitssicherheit werden durch uns selbst oder durch ein von uns beauftragtes Transportunternehmen an die in der Offert-Adresse oder vom Kunden angegebene Adresse geliefert, wobei der Lieferort das Transportmittel beeinflusst. Wird die Verladung oder Beförderung der Ware aus einem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, verzögert, so ist A. Jung Arbeitssicherheit berechtigt, die Ware nach billigem Ermessen auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern, alle zur Erhaltung der Ware für geeignet erachteten Massnahmen zu treffen und die Ware als geliefert in Rechnung zu stellen. Dasselbe gilt, wenn versandbereit gemeldete Ware nicht innert Wochenfrist abgerufen oder abgeholt wird. Die gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug bleiben unberührt. Allfällige Kosten für Transport, Montage, Verpackung, Ablad etc. sind in den Preisen nicht inbegriffen und sind vollumfänglich vom Kunden zu tragen. Verpackung und allfällige Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen. Die Kosten für die Entsorgung von Verpackungsmaterial gehen zu Lasten des Kunden. Allfällige Transportschäden sind A. Jung Arbeitssicherheit und dem Transportunternehmen durch den Kunden innerhalb von 24 Stunden nach Annahme der Ware schriftlich mitzuteilen. Nutzen und Gefahr gehen entsprechend dem vereinbarten Erfüllungsort (Ziff. 5) mit der Auslieferung der Ware ab Produktionsort oder Lager von A. Jung Arbeitssicherheit auf den Kunden über, selbst wenn die Lieferung DDU oder unter ähnlicher Klausel erfolgt.

5. LIEFERFRISTEN / TERMINE

Für die Einhaltung der Lieferfristen und -termine ist der Zeitpunkt der Absendung ab Erfüllungsort massgeblich. Lieferfristen beginnen frühestens mit der schriftlichen, definitiven Auftragsbestätigung von A. Jung Arbeitssicherheit. Die Lieferfristenund -termine stehen unter dem Vorbehalt unvorhergesehenerProduktionsstörungen (insbesondere zufolge höherer Gewalt, Streik, Betriebseinstellung, Fertigungsbeschränkungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder ähnlicher unvorhergesehenen und rechtzeitiger Selbstbelieferung Von A. Jung Arbeitssicherheit durch ihre Zulieferanten. Wenn der Kunde vertragliche Pflichten, insbesondere Mitwirkungs- oder Nebenpflichten wie Vorauszahlung, Zahlung Zug um Zug, Beibringung in- oder ausländischer Bescheinigungen oder Ähnliches nicht rechtzeitig erfüllt, werden Lieferfristen und -Termine angemessen verschoben. Der Kunde hat in allen Fällen bei Nichteinhaltung der vereinbarten Fristen eine angemessene zweite Frist zur Lieferung anzusetzen. Erst mit dem unbenützten Ablauf dieser Frist gelangt A. Jung Arbeitssicherheit in Verzug. A. Jung Arbeitssicherheit Haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In Fällen höherer Gewalt ruhen die vertraglichen Pflichten von A. Jung Arbeitssicherheit und verschieben sich die Termine und Fristen zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch Arbeitskämpfe in eigenen oder fremden Betrieben, Transportverzögerungen, Maschinenbruch, Behördliche Anordnungen oder sonstige von keiner Partei zu vertretende Umstände. Ein Ereignis höherer Gewalt ist der anderen Vertragspartei sofort anzuzeigen. Der Kunde hat keine Schadenersatzansprüche.

6. GEWÄHRLEISTUNG

Die Ware ist vertragsgemäss, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrübergangs von der vereinbarten Qualität nicht oder nur unerheblich abweicht. Vertragsgemässheit bzw. Mangelhaftigkeit bemessen sich ausschliesslich nach den ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarungen über Qualität und Menge. Handelsübliche oder herstellungstechnisch bedingte geringe Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewicht und Farbe und generell alle von den gültigen Normen nicht abweichenden Unterschiede gelten von vornherein nicht als Mängel. Eine Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung wird nur insoweit übernommen, als dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Im Übrigen liegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko allein und ausschliesslich beim Kunden. Die blosse Anführung des Einsatz oder des Verwendungszwecks in der Vereinbarung stellt keine Zusicherung von A. Jung Arbeitssicherheit für die Eignung und Verwendung dar. Eine Haftung für eine Verschlechterung oder Untergang der Ware nach dem Gefahrenübergang trägt A. Jung Arbeitssicherheit nicht. Der Kunde oder seine Stellvertretung hat die Beschaffenheit der Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei verspäteter Rüge sind Mängelansprüche verwirkt. Die Mängel sind genau zu bezeichnen. Der Kunde hat bei einer Mängelrüge A. Jung Arbeitssicherheit unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der Ware zu geben. Falls sich die Beanstandung als ungerechtfertigt erweisen sollte, hat der Kunde die Kosten der Überprüfung der A. Jung Arbeitssicherheit zu erstatten. Bei Weiterverwendung von beanstandeter Ware gilt diese als genehmigt. Bei berechtigten Mängelrügen und Garantieansprüchen ist A. Jung Arbeitssicherheit wahlweise berechtigt, die mangelhafte Ware auf eigene Kosten zu ersetzen oder zu reparieren, oder eine Preisreduktion zu gewähren, oder den Kauf rückgängig zu machen. Für reparierte oder ersetzte Ware leistet A. Jung Arbeitssicherheit in gleicher Weise Gewähr wie für die ursprüngliche Leistung. Ersetzte oder zurückgenommene Teile gehen in das Eigentum von A. Jung Arbeitssicherheit über. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn oder andere reine Vermögensschäden. Vorbehalten sind Garantieleistungen, die der beauftragte Lieferant dem Kunden direkt gewährleistet. Mängelrüge und Garantieansprüche befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung. Die Verjährungsfrist betreffend allfälliger Mängelrechte beträgt ein Jahr ab Abschluss des Vertrags. Allfällige Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen lassen die Verjährungsfrist nicht neu beginnen.

7. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Für alle Streitigkeiten, zu welchen der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen Anlass geben könnten ist Gerichtsstand der Gerichtsstand in 5080 Laufenburg Schweiz. A. Jung Arbeitssicherheit ist berechtigt, den Kunden an seinem Rechtssitz ins Gericht zu fassen. Der Vertrag und die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen unterliegen dem Schweizerischen Recht. Sollten Einzelbestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.